Ein Vertrag mit Drosselung darf nicht als "unlimitiert" bezeichnet werden. Den Grund erklärt das Landgericht Potsdam mit markigen Worten. Editorial: So gut wie null
Februar 7th, 2016
teltarif.de - Mobilfunknews
Ein Vertrag mit Drosselung darf nicht als "unlimitiert" bezeichnet werden. Den Grund erklärt das Landgericht Potsdam mit markigen Worten. 


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